Zahnarztpraxis im Luisenviertel
Dr.med.dent. Heinrich Florian Schmitz
Friedrich-Ebert-Str. 79
42103 Wuppertal

Telefon: (0202) 30 42 43
Fax: (0202) 30 16 02
E-Mail: info@zahnarzt-wuppertal-schmitz.de

Sie finden uns im Luisenviertel in Wuppertal-Elberfeld.

Sie erreichen uns mit der Schwebebahn (Hst. Robert-Daum-Platz) und mit den Buslinien 601, 611, 619, 649 und B69 (Hst. Robert-Daum-Platz).

Mit dem Auto fahren Sie über den Robert-Daum-Platz, in die Brillerstr. und sofort rechts in die Friedrich-Ebert-Str.

Parkmöglichkeiten finden Sie dann linksseitig in dem Parkhaus "Gesundheitszentrum" gegenüber unserer Zahnarztpraxis in Wuppertal.


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Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr
Alle 14 Tage sind wir donnerstags bis 19.00 Uhr für Sie da.

News

Kleine Zähne, großes Drama: Diese App macht Kinder spielerisch zu Zahnputzhelden

Wenn im Bad die Zahnbürste gezückt wird, ist in Familien mit Kindern häufig das Drama vorprogrammiert. Müdigkeit, Grenzen austesten, selbst bestimmen: Was häufig nur zwei Minuten dauert, endet oft in Frust und Tränen. Um die tägliche Zahnputzroutine zu etablieren, braucht es Geduld, Motivation und Spaß. Genau das bietet die neue, kostenfreie Zahnpflege-App mit dem beliebten Comic-Zahnpflegehelden Dentiman. Die App kann von den Eltern heruntergeladen werden und richtet sich gezielt an Kinder vom Kita- bis ins Grundschulalter. Sie kombiniert die einfache interaktive Zahnputzanleitung mit zusätzlichem Wissen und als Goodie optionale Spiel- und (Vor-)Lesemöglichkeiten.

Vom Streit zum Spiel: Diese App bringt Spaß ins Zähneputzen

Mit der Zahnpflege-App des Wrigley Oral Health Program wird die tägliche Routine zum spielerischen Abenteuer. Herzstück der App sind kindgerechte Anleitungen nach der bewährten, überwiegend empfohlenen KAI-Methode (Kauflächen, Außenflächen, Innenflächen). Dabei kann in der App-Einstellung zwischen Handzahnbürste oder elektrischer Zahnbürste gewählt werden. In rund zwei Minuten führen, die mit Sound unterlegten, liebevoll gestalteten Animationen die Kinder Schritt für Schritt durch das Zähneputzen und animieren - wie beim Blick in den Spiegel - spielerisch zum Mitmachen und Mitputzen.

Mit dieser Putzanleitung beginnt der Spaß: Wer regelmäßig putzt, wird belohnt. Für jede erfolgreiche Zahnputz-Session sammeln die Kinder ihre Punkte, mit denen sie das spannende Spiel innerhalb der App - je nach Freischaltung der Eltern - als Belohnung spielen können. So werden aus Routine und Pflicht schnell zwei tägliche Highlights.

Für die weitere Motivation sorgen unterhaltsame Comic-Geschichten rund um den beliebten Helden Dentiman, der mutig gegen fiese Zahnschurken wie den Säurehai oder die Karies-Bande kämpft. Die Geschichten - ob direkt in der App oder im Download - können zusammen in der Familie gelesen werden. Auch 12 Quiz-Fragen rund um die Mundgesundheit sowie Zahnpflege-Tipps vermitteln spielerisch, warum Zahnpflege wichtig ist - und machen Lust, selbst aktiv zu werden.

Kinderleicht zur Putzroutine: App entwickelt mit zahnmedizinischer Expertise

Entwickelt wurde die App in Zusammenarbeit mit Zahnmedizinern, sodass neben Spaß die kindgerechte Vermittlung der Themen sowie die richtige Putztechnik im Fokus stehen. Das Ergebnis: Eine durchdachte Kombination aus Wissen, Motivation und Unterhaltung, die Kinder und Familien dabei unterstützen, positive zahngesundheitliche Rituale früh zu entwickeln. Und für die Eltern steht unterstützend im Alltag ein täglicher Zahnputz-Alarm sowie die Zahnarzt-Kontrolle als Erinnerungsfunktion zur Verfügung.

Die neue App "Zahnpflege-Spaß mit Dentiman" ist ab sofort in den gängigen App Stores kostenlos verfügbar und wird das Badezimmer zu einer routinierten Zahnputz-Oase machen - für mehr Familien-Spaß beim Zähneputzen und ein strahlendes Kinderlächeln.

Die erfolgreichste Therapie beginnt vor der Krankheit

Prävention gilt als eine der wirksamsten Antworten auf steigende Gesundheitskosten. Ausgerechnet sie gerät jedoch zunehmend unter Druck. Zum Tag der Zahngesundheit 2026 fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deshalb, Gesundheitsförderung und Prävention politisch deutlich höher zu gewichten.

Die Erfolge der zahnmedizinischen Prävention zeigen seit Jahren, dass Erkrankungen vermieden werden können, bevor Behandlungen notwendig werden.
„Wer die Gesundheitskosten nachhaltig senken will, darf Prävention nicht schwächen. Aufklärung und frühe Vorsorge wirken messbar. Deshalb ist es das falsche Signal, wenn bei Präventionsangeboten gekürzt oder deren Ausbau ausgebremst wird. Wer heute bei Gesundheitsförderung und Prävention kürzt, produziert die Kosten von morgen“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.

Das diesjährige Motto des Tags der Zahngesundheit 2026 rückt die Bedeutung des Kauens für Gesundheit und Lebensqualität in den Mittelpunkt. Gesunde Ernährung, aktives Kauen und eine gute Gesundheit greifen ineinander. Kauen ist weit mehr als Nahrungsaufnahme. Es fördert die Sprachentwicklung, unterstützt die Verdauung, stärkt die Mundgesundheit und kann möglicherweise bis ins hohe Alter zum Erhalt kognitiver Fähigkeiten beitragen. 
Für die BZÄK ist dies ein Beispiel dafür, wie Prävention funktioniert: früh ansetzen, Wissen vermitteln und gesundheitliche Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.

„In der Gesundheitspolitik wird häufig über die Finanzierung von Krankheiten gesprochen. Wir sollten stärker darüber sprechen, wie Krankheiten gar nicht erst entstehen. Prävention erhält die Lebensqualität, entlastet die Menschen und langfristig die Sozialsysteme“, so Hausweiler.

Schritt in die richtige Richtung

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklären die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Martin Hendges, Meike Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer:

„Wir sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens großes Potential, Abläufe und somit die Versorgung zu verbessern. Entscheidend ist, dass neue digitale Ansätze einen spürbaren praktischen Mehrwert für die Zahnarztpraxen und die Versicherten haben. Dies ist vor allem mit dem aus der zahnärztlichen Selbstverwaltung heraus entwickelten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren gelungen. Seit 2023 wurden über 36 Millionen Beantragungsverfahren effizient, datensicher und völlig störungsfrei digital abgewickelt.

Regelungen im GeDIG, die die Funktion der Selbstverwaltung als versorgungsnahen, fachkompetenten und verantwortungsbewussten Akteur im Gesundheitswesen anerkennen und ihre Kompetenzen stärken, sind daher ein Schritt in die richtige Richtung. Hierzu zählt zum Beispiel, das bisher geltende strikte Abrechnungsverbot für die Zahnarztpraxis bei fehlender Zertifizierung ihres Praxisverwaltungssystems durch eine abgestufte Ausgestaltungskompetenz der Selbstverwaltungspartner in Form einer gestaffelten Vergütungskürzung zu ersetzen.

Dennoch muss unbedingt die Verschuldensfrage in der gesetzgeberischen Ausgestaltung deutlich stärker Berücksichtigung finden. Denn die Praxen selbst haben keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller. Es liegt allein bei den Software-Herstellern zu gewährleisten, dass ihre Praxisverwaltungssysteme den Interoperabilitäts-Anforderungen genügen. Ebenso sind sie für die fristgerechte Zertifizierung ihrer Systeme verantwortlich. Bleiben also die Software-Hersteller untätig oder werden sie zu spät tätig, darf dies nicht ohne Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des Vertragszahnarztes führen. Dies allein schon deswegen nicht, als die betroffenen Praxen bereits durch einen etwaig erforderlich werdenden Systemwechsel – auch insoweit unverschuldet – über Gebühr belastet werden.
Gerade vor diesem Hintergrund darf die Ausgestaltungskompetenz von KZBV und GKV-Spitzenverband nicht durch vom Gesetzgeber zwingend vorgegebene Vertragsinhalte ausgehebelt werden. Infolge solcher gesetzlichen Vorgaben wäre die Möglichkeit der Bundesmantelvertragspartner für eine fallspezifische Ausgestaltung der Sanktionierung zu stark eingeschränkt.

Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Expertise der Selbstverwaltung in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Nur dann können letztlich Digitalisierung und Innovation sinnvoll für die Zahnarztpraxen und damit für die Patientenversorgung gestaltet werden.“

Zahnimplantate trotz Osteoporose- und Krebsmedikamenten oft möglich

Menschen, die Medikamente gegen Knochenabbau einnehmen, sogenannte Antiresorptiva, können grundsätzlich auch mit Zahnimplantaten versorgt werden. Dies ist eine wichtige Botschaft der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in einer aktualisierten Leitlinie. Allerdings muss das Risiko für Komplikationen sorgfältig und individuell geprüft werden, betonen die Fachleute von 18 (zahn-) medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen, die diese Leitlinie zur Implantatversorgung von Patientinnen und Patienten unter Antiresorptiva aktualisiert haben.

Aufgrund der alternden Bevölkerung steigt die Zahl der Patientinnen und Patienten, die mit Antiresorptiva behandelt werden. Weil diese Medikamente, sogenannte Bisphosphonate oder der Antikörper Denosumab, den Knochenabbau verlangsamen, werden sie bei gutartigen Knochenstoffwechselstörungen verordnet, etwa bei Osteoporose. Auch bei Knochenmetastasen und Multiplem Myelom (Knochenmarkkrebs) kommen sie zum Einsatz. Wenn antihormonelle Therapien bei Brust- oder Prostatakrebs zu Knochenschwund führen, können Antiresorptiva die Knochen stabilisieren und Komplikationen vermeiden.

Seltene, aber ernste Nebenwirkung

Antiresorptiva beeinflussen jedoch auch die natürliche Erneuerung des Knochens. Genau das kann im Kieferbereich problematisch werden. Unter einer Behandlung mit Antiresorptiva können Entzündungen im Mundraum, Druckstellen von Prothesen oder Eingriffe am Kiefer, etwa Zahnextraktionen oder auch eine Implantatbehandlung, eine sogenannte Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrose auslösen. Diese Form der Kiefernekrose ist eine seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkung: Der Kieferknochen heilt schlecht, Gewebe entzündet sich und kann absterben. Die Folgen können erheblich sein und reichen von Schmerzen bis zu aufwendigen chirurgischen Behandlungen.

Implantate sind möglich – wenn die Rahmenbedingungen stimmen

Gleichwohl kann implantatgetragener Zahnersatz dazu beitragen, Risikofaktoren für Kiefernekrosen zu reduzieren. So lassen sich beispielsweise Druckstellen durch herausnehmbaren Zahnersatz vermeiden. Vor allem hat eine Implantatbehandlung positive Auswirkungen auf die Lebensqualität, wenn sie das Sprechen und Essen erleichtert.
„Implantate sind bei Patientinnen und Patienten mit Antiresorptiva möglich und oft sinnvoll, erfordern jedoch eine risikoadaptierte Planung“, betont Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz aus Wiesbaden, der Koordinator der Leitlinie. „Entscheidend für die Prognose sind die Entzündungskontrolle, eine einfache Prothetik und eine strenge Indikationsstellung, wenn der Kieferknochen aufgebaut werden muss.“ Die aktualisierte Leitlinie beschreibt deshalb einen therapeutischen Korridor, innerhalb dessen Zahnärztinnen und Zahnärzte Implantatbehandlungen fundiert und sicher planen können.

Entscheidung immer individuell

Die Expertinnen und Experten betonen deshalb: Ob Implantate infrage kommen, muss immer individuell entschieden werden. Bei dieser Entscheidung müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden: • die Grunderkrankung,
• Art und Dauer der Medikamenteneinnahme,
• zusätzliche Therapien wie Chemo-, Immun- oder Antikörpertherapien,
• der allgemeine Gesundheitszustand,
• die Wundheilungskapazität der Gewebe,
• Mundhygiene und
• frühere Nekrosen des Kieferknochens.

Einen umfangreichen Knochenaufbau möglichst vermeiden

Besonders kritisch sehen die Fachleute sogenannte Augmentationen des Kieferknochens. Reicht das vorhandene Knochenangebot für eine stabile Verankerung des Implantats nicht aus, muss der Kieferknochen aufgebaut werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte verwenden mittlerweile dafür meist Knochenersatzmaterial, da so die Knochenentnahme aus einer anderen Körperregion entfällt. Unter Antiresorptiva heilt der Knochen jedoch oft langsamer, weshalb solche Eingriffe problematisch sein können.

Die Leitlinie empfiehlt nicht, Antiresorptiva vorübergehend abzusetzen. Für einen Nutzen einer solchen Therapiepause gibt es bislang keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege. Auch spezielle Bluttests zur individuellen Risikobewertung werden nicht empfohlen.

Gute Mundhygiene besonders wichtig

Eine gute Mundhygiene und die konsequente Wahrnehmung von Kontrollterminen gelten als besonders wichtig für den langfristigen Erfolg der Behandlung. Diese langfristige Nachsorge ist ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinie. Patientinnen und Patienten sollten sich regelmäßigen Kontrolluntersuchungen unterziehen, damit Entzündungen früh erkannt werden können.

Aufklärung vor dem Eingriff

Die aktuelle Studienlage zeigt: Kurzfristig unterscheiden sich die Erfolgsaussichten von Implantaten bei vielen Patientinnen und Patienten unter Antiresorptiva oft kaum von den Erfolgsraten bei Menschen, die diese Medikamente nicht einnehmen. Unabhängig davon betonen die Fachleute jedoch, dass Patientinnen und Patienten vor einer geplanten Implantation umfassend über mögliche Risiken informiert werden müssen – insbesondere über das individuelle Risiko für eine Kiefernekrose. Dazu gehört auch der Hinweis, dass regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen notwendig sind und zusätzliche Kosten entstehen können.



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